Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungs- und Trainingsangebote der ARCA-Consult GmbH

1. Allgemeines

1.1 Schulungs- und Trainingsangebot 

Das Leistungsangebot der ARCA-Consult GmbH (im Folgenden ARCA-Consult) umfasst auch Schulungs- und Trainingsveranstaltungen. Als Teilnehmer kommen in Frage: Angestellte und selbständige Berater und Unternehmer mit dem Ziel der Zertifizierung, im Wesentlichen mit den Abschlüssen „Informationssicherheit Foundation“ und „Informationssicherheit Professional“ und Angestellte und Führungskräfte von Unternehmen, die im Rahmen der Implementierung und Weiterentwicklung eines Informationssicherheits-Managementsystems mit dem Inhalt und dem Umgang mit Informationssicherheit vertraut zu sein haben. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher gemäß § 13 BGB, es sei denn, sie sind an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert und möchten das Schulungsangebot nutzen, um sich im Rahmen ihres Studiums Kenntnisse zur Informationssicherheit anzueignen.

1.2 Gültigkeit

Den Leistungen im Rahmen des Schulungs- und Trainingsangebots liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zugrunde, die mit der Anmeldung anerkannt werden. Es gelten nur diese AGB der ARCA-Consult, abweichende AGB der Teilnehmer sind nicht gültig, auch wenn ARCA-Consult nicht ausdrücklich widersprochen hat. Im Übrigen verzichtet der Teilnehmer hiermit auf die Verwendung eigener AGB.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Zu den Schulungen sind Anmeldungen schriftlich, per Fax oder online im Internet möglich. Bei der Anmeldung über das Internet wird der Eingang der Anmeldung bestätigt. Die Anmeldebestätigung wird in der Regel innerhalb von 48 h, Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt, versandt. Erst mit der Anmeldebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse ist der Vertrag abgeschlossen, die Anmeldung für die Schulung bestätigt und der Schulungsvertrag zustande gekommen. Bei Gruppenanmeldungen durch Unternehmen, insbesondere bei Inhouse-Schulungen, können andere Verfahren gelten.

Die Anmeldung zu dem Schulungs- und Trainingsangebot kann entweder individuell oder, bei sogenannten „Inhouse“-Schulungen und –Trainings, durch Gruppenanmeldung erfolgen. Vertragspartner der ARCA-Consult bei Inhouse-Schulungen ist ausschließlich das Auftrag gebende Unternehmen, nicht der einzelne Teilnehmer.

Für den Fall, dass mehr Anmeldungen erfolgen als die für einen Kurs vorgesehene Höchstzahl, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

3. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung, die auf der Website der ARCA-Consult veröffentlicht ist. Für die Anmeldung und die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen gilt insbesondere die Datenschutz- und Einverständniserklärung für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Dabei werden Teilnehmerdaten elektronisch gespeichert und im Rahmen der Prüfungen an das beauftragte zertifizierte Prüfungsinstitut, üblicherweise die ICO-Cert, weitergegeben.

4. Widerrufsrecht, Absagen, Änderungen, Garantien

4.1 Widerruf

Eine Anmeldung kann bis 29 Kalendertage vor Schulungsbeginn kostenfrei widerrufen werden (dabei wird der Tag des Schulungsbeginns nicht mitgerechnet). Bei einer Stornierung zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor Schulungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr fällig, die in der Ausschreibung für die Veranstaltung genannt wird. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen stellen wir die Kosten für die Veranstaltung, ausgenommen die Prüfungsgebühr, vollständig zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung.

Diese Regelung gilt für alle Schulungen, Schulungspakete, auch Inhouse-Schulungen und unabhängig davon, in welchen Räumlichkeiten die Schulung stattfindet. Es ist außerdem unerheblich, ob die Teilnehmer gesammelt angemeldet werden oder sich die Teilnehmer unabhängig voneinander anmelden und zu den Schulungen selbständig an einen von ARCA-Consult genannten Veranstaltungsort anreisen.

4.2 Absagen

ARCA-Consult behält sich Absagen oder Verlegungen aus wichtigen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall des Trainers oder höherer Gewalt) vor. Bei einer Absage durch ARCA-Consult wird ARCA-Consult versuchen, die Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern die Teilnehmer damit einverstanden sind. Im Falle der Absage oder Verlegung einer Veranstaltung aus wichtigem Grund werden bereits gezahlte Schulungsgebühren von ARCA-Consult entweder erstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers auf den Ersatztermin oder ein anderes Schulungsangebot der ARCA-Consult verrechnet; Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegen ARCA-Consult etwa wegen angefallener Stornierungskosten für Reisen und Übernachtungen beim Teilnehmer sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4.3 Änderungen

In folgenden Fällen sind die Teilnehmer nicht berechtigt, die Teilnahmegebühren zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten:

  • ARCA-Consult behält sich vor, einen vorgesehenen Trainer durch einen anderen Trainer, der die entsprechende Qualifikation aufweist und falls erforderlich bei der Akkreditierungsstelle für die jeweilige Schulung zugelassen ist, zu ersetzen.
  • Auch können einzelne Inhalte oder der Ablauf von der Beschreibung abweichen, sofern von der in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesenen Themengestaltung nur unwesentlich abgewichen wird.
  • ARCA-Consult behält sich außerdem vor, jederzeit die Prüfungsanbieter und somit den Aussteller des Personenzertifikats zu ändern, sofern die Prüfungsinhalte und das Prüfungsniveau äquivalent sind.

5. Teilnahmegebühr, Fälligkeit

Die Teilnahmegebühr setzt sich zusammen aus dem Preis für die Veranstaltung (Schulung oder Training) und gegebenenfalls die Prüfungsgebühr. Die Preise gelten für den in der Anmeldebestätigung aufgeführten Leistungsumfang und sind in Euro (zzgl. MwSt.) angegeben. Der Gesamtbetrag ist 14 Tage vor dem Schulungstermin fällig. Bei Buchung von Schulungspaketen, die aus mehreren Schulungen zusammengesetzt sind, ist der Gesamtbetrag 14 Tage vor Beginn der ersten Schulung fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Schulungen berechtigt nicht zur Minderung des Preises. Reise- und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte an den Schulungs- und Trainingsunterlagen

ARCA-Consult räumt den Teilnehmern das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungs- und Trainingsunterlagen für eigene Zwecke zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungs- und Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich ARCA-Consult vor. Schulungs- und Trainingsunterlagen dürfen, auch auszugsweise, ohne schriftliche Zustimmung der ARCA-Consult in keiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Auch die in den Schulungen eingesetzte Software ist durch Urheber- und andere Schutzrechte geschützt und darf daher weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Schulungsraum entfernt werden.

7. Haftung

Die Vermittlung der Inhalte der Schulungs- und Trainingsveranstaltungen der ARCA-Consult werden so gestaltet, dass ein interessierter und aufmerksamer Teilnehmer die Ziele der Schulung oder des Trainings erreichen kann. Für den Erfolg haftet ARCA-Consult nicht.

ARCA-Consult haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Rechner der ARCA-Consult aufgespielt werden. Sollte der ARCA-Consult durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

ARCA-Consult übernimmt keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass erwähnte Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

8. Sonstiges

Für den Abschluss und die Durchführung der Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Pfaffenhofen an der Ilm. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Ingolstadt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch bzgl. des Schriftformerfordernisses selbst. Eine konkludente Abbedingung wird ausgeschlossen.